Abschüsse auch ohne Herdenschutzmassnahmen

Während der Bundesrat vorschlug, dass eine Regulierung geschützer Arten erst dann erlaubt ist, wenn grosser Schaden auch mit zumutbare Schutzmassnahmen nicht verhindert werden kann, hat die Kommissionsmehrheit diese Erforderniss für Schutzmassnahmen gänzlich gestrichen. Eine Minderheit schlug vor bei der Version des Bundesrates zu bleiben, fand im Rat aber kein Gehör.

08.05.2019 Geschäft: 17.052 Abstimmung: 18679
  • Gefährdete Arten
  • Für die Umwelt
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt