Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen bei Aufträgen der öffentlichen Hand

Die Minderheit Schelbert zu Art 12a des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen forderte, dass öffentliche Aufträge nur noch an Anbieter vergeben werden, welche die im Inland massgeblichen Bestimmungen zum Umweltschutz einhalten (resp. die lokalen Bestimmungen bei im Ausland zu erbringenden Leistungen). Die Minderheit wurde im Nationalrat abgelehnt. 

13.06.2018 Geschäft: 17.019 Abstimmung: 17126
  • Nachhaltigkeit
  • Für die Umwelt
  • Enthalten
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt