Verzögerung der Energiewende durch Stopp der Einspeisevergütung

Art. 39 des neuen Energiegesetzes führt dazu, dass die KEV mit einer sogenannten Sunset-Klausel befristet wird und dass nur während der erste fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes neue Projekte eine Finanzierungszusicherung erhalten können. Auch weitere Massnahmen wie z.B. Einmalvergütungen und Investitionshilfen werden zeitlich befristet und nur bis 2031 ausgerichtet. Eine Minderheit schlägt vor, dass die Massnahmen bis zu dem Zeitpunkt in Kraft bleiben bis die Ausbauziele erreicht sind. Der Nationalrat ist der Mehrheit gefolgt mit 133 zu 62 Stimmen.

02.03.2016 Geschäft: 13.074 Abstimmung: 12960
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