Rückerstattung CO2-Abgabe bei Teilnahme am EHS

Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, bei Gaskraftwerken die am Europäischen Emissionshandel teilnehmen die CO2-Abgabe nur so weit zurückzuerstatten, wie der CO2-Preis einen Mindestwert der sich nach den externen Kosten richtet nicht übersteigt. Die Ratsmehrheit ist diesem Vorschlag gefolgt mit 92:91 Stimmen.  

03.12.2018 Geschäft: 17.073 Abstimmung: 17894
  • Treibhausgase
  • Für die Umwelt
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt