CO2-Grenzwerte für Gebäude beim Heizungsersatz

Der Einzelantrag Guhl schlägt vor, dass beim Heizungsersatz ab 2026 eine schweizweite Vorgabe bezüglich der CO2-Emissionen zu Geltung kommt. Dem gegenüber steht der Vorschlag der Kommissionsmehrheit, die das Problem auf die lange Bank schieben will, indem sie vorsieht, dass der Bundesrat auf der Grundalge der Daten von 2027 die Einführung eines Gebäudestandards beantragen kann. Der Rat ist knapp dem Einzelantrag Guhl gefolgt.  

04.12.2018 Geschäft: 17.071 Abstimmung: 17934
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  • Für die Umwelt
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