Halbzeitbilanz 52. Legislatur Ständerat

Halbzeitbilanz 52. Legislatur Ständerat

Bestehende Messgeräte verwenden

Das Stromgesetz sieht die Rückerstattung der Netzentgelte für alle Speichertechnologien vor, wodurch Batterien – beispielsweise von Elektrofahrzeugen – als wichtige Speicher genutzt werden können. Dafür sind Messgeräte notwendig. Aus Effizienzgründen ist es jedoch nicht sinnvoll, ein zusätzliches Messgerät zu verlangen, wenn bereits eines vorhanden ist, wie es im StromVG noch vorgesehen war. Die Minderheit will das korrigieren und wird mit 21:20 Stimmen bei 2 Entahltungen angenommen.
19.12.2024
Geschäft23.051
Abstimmung7212
  • Energieeffizienz

  • Für die Umwelt
  • Enthalten
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt