Halbzeitbilanz 52. Legislatur Nationalrat

Halbzeitbilanz 52. Legislatur Nationalrat

Umsetzung von Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen bei Eingriffen in schützenswerte Lebensräume

Bis anhin müssen Kraftwerkbetreiber Ausgleichsmassnahmen für ihre Eingriffe in schutzwürdige Lebensräume vornehmen. Eine Mehrheit der Kommission möchte, dass bei den 16 Wasserkraftprojekten des Stromgesetzes die Verantwortung über Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen nicht endgültig bei den Betreibern liegt. Wenn die Betreiber nicht innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Bauvorhabens Massnahmen umgesetzt haben, sind neu die Kantone für die Umsetzung verantwortlich. Die Betreiber müssten dann lediglich einen in einer Konzession festgelegten Betrag an die Kantone überweisen. Eine Kommissionsminderheit möchte davon nichts wissen und schlägt vor, diese Änderungen zu streichen. Der Nationalrat folgt der Kommissionsmehrheit und spricht sich mit 107:91 Stimmen für die Änderungen bei den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen aus.
04.03.2025
Geschäft23.051
Abstimmung30217
  • Gewässer

  • Für die Umwelt
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Gegen die Umwelt