Halbzeitbilanz 52. Legislatur Nationalrat

Halbzeitbilanz 52. Legislatur Nationalrat

Verbot, das Umweltschutzgesetz durch Änderung der Höchstgeschwindigkeit einzuhalten

Die Bundesverfassung und das Umweltschutzgesetz verlangen, dass der Bund wissenschaftlich begründbare Obergrenzen festlegt, ab denen die Bevölkerung und Umwelt mit schädlichen Auswirkungen konfrontiert werden. Der Vorschlag von Michael Graber SVP/VS verlangte, dass allen Beteiligten - Kantone, Gemeinden, Gerichte oder Anwohner - verboten wird, die Höchstgeschwindigkeit für Autofahrende zu reduzieren (z.B. 30 statt 50 km/h oder 80 statt 90 km/h), falls diese Obergrenzen überschritten sind. Entsprechend könnte die Bevölkerung auf diese Weise nicht mehr von gesundheitsschädlichem Strassenlärm oder in Zeiten mit Sommersmog vor eine gesundheitsgefährdenden Ozonbelastung geschützt werden. Der Nationalrat hat diesen weitgehenden Vorschlag mit 100:90 Stimmen angenommen, der Ständerat hat ihn hingegen diskussionslos abgelehnt.
11.03.2024
Geschäft22.085
Abstimmung28351
  • Individualverkehr

  • Für die Umwelt
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt