Halbzeitbilanz 52. Legislatur Nationalrat

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Aufschieben der ÖLN-Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau

Der Vorstoss verlangt, dass die neue ÖLN-Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau vom 1. Januar 2024 auf 2025 verschoben wird. Die Anforderung wurde im Rahmen des ersten "Verordnungspakets für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft" im April 2022 vom Bundesrat beschlossen. Aufgrund des Ukrainekriegs wurde deren Einführung bereits einmal auf Anfang 2024 verschoben. Eine weitere Verschiebung um ein Jahr bestraft die Landwirtschaftsbetriebe, die bereits gemäss der neuen Anforderung gehandelt und Massnahmen zugunsten der Biodiversität umgesetzt haben. Die Motion wurde im Nationalrat mit 119 zu 68 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) angenommen.
04.12.2023
Geschäft23.3846
Abstimmung27725
  • Landwirtschaft
  • Biodiversität

  • Für die Umwelt
  • Enthalten
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt